Gestalten der Wahrheit

Die Wahrheit ist häufig nicht nur strittig, sondern ziemlich unbequem
Die Wahrheit ist häufig nicht nur strittig, sondern ziemlich unbequem

Die Wahrheit insbsonderer öffentlicher Aussagen ist heutzutage mehr denn je schweren Angriffen ausgesetzt, und dies bis auf die höchste Ebene weltpolitischer Auseinandersetzungen. Derlei häufig sehr verantwortungsloses Verhalten nutzt eine Schwachstelle menschlicher Orientierung und Kommunikation aus, die sich leider nicht einfach dadurch beheben lässt, dass man ihr Verhalten missbilligt. Deshalb stellt sich die Frage, wie man einem solchen Angriff auf die Fundamente sozialer Ordnung positiv begegnen kann. Der folgende Text skizziert analytische Werkzeuge, die in Streitigkeiten um die Wahrheit von Aussagen helfen können.

Die grundlegende Voraussetzung einer jeden Wahrheitsbehauptung

Der Grundgedanke der folgenden Überlegung ist, dass man die Wahrheit sozial verbindlich nur in dem Umfange in Anspruch nehmen kann, wie man in der Lage ist,

  1. sich auf ein gemeinsam anerkanntes Verfahren ihrer Feststellung zu einigen und
  2. das Ergebnis der Anwendung des vereinbarten Verfahrens auf den strittigen Tatbestand anzuerkennen.

Wahrheit kommt allerdings in grundlegend verschiedenen Formen daher. Voraussetzung eines jeglichen Streits um Wahrheit, in welcher Form auch immer, ist zunächst die Anerkennung aller Beteiligten, dass Warheit eine wesentliche Eigenschaft von Behauptungssätzen ist, niemals eine Eigenschaft der außersprachlichen Dinge, die behauptet werden. Wenn ich sage: „Dort steht ein Auto“, dann kann nur dieser Satz wahr oder falsch sein; ein Auto selbst ist weder wahr noch falsch.

Fünf verschiedene Wahrheitsbegriffe

Im Sinne des oben genannten, sozial notwendigen Verfahrens zur Feststellung der Wahrheit einer Behauptung folgt nun, dass wir zu ihrer Feststellung je nach Typ der Behauptung, um die es geht, ein eigenes Verfahren anwenden müssen. Warum dies so ist, wird sich sogleich zeigen. Wir können folgende Wahrheitsbegriffe und ihre Verifikationsverfahren grob unterscheiden:

  • Formale Wahrheit: Diese betrifft die Geltung rein formaler Behauptungen im Rahmen kollektiv anerkannter Symbolsysteme, die Behauptungssätze ermöglichen, also formale Aussagensysteme. Die bekanntesten Beispiele solcher Systeme sind die formale Logik und die Mathematik. Musikalische Notenschriften sind dagegen kein formales Aussagensystem, weil mit ihnen nichts behauptet werden kann. Der Nachweis der formalen Wahrheit erfolgt im Wege des Beweises der inneren Widerspruchsfreiheit des Behaupteten im Verhältnis zu den vereinbarten Axiomen des jeweiligen Aussagensystems. Dieser Wahrheitswert ist meistens zweiwertig, d.h. eine formale Aussage kann formal nur wahr oder falsch sein.[1]

  • Ontologische Wahrheit: Dies betrifft das Verhältnis einer Aussage zu ihrem objektiven außersprachlichen Aussagegehalt. Beipiele sind hier alle Aussagen über die Welt, die nicht unter einen der anderen Typen von Wahrheitsbehauptungen fallen, also z.B. „Da steht ein Auto“ oder „Ich habe jene Rechnung bezahlt“. Die Feststellung einer solchen ontologischen Wahrheit erfolgt heutzutage, wenn sie überhaupt strittig ist, praktisch weltweit auf der Grundlage naturwissenschaftlicher Verfahren: Wir bilden den fraglichen Sachverhalt beispielsweise durch ein technisches Verfahren ab (Foto, Video, Tonaufnahme) oder messen mittels technisch selbständig arbeitender Geräte die fraglichen Zustände und sind uns von vornherein darüber einig, wann eine solche Abbildung Merkmale der Übereinstimmung (strkuturellen Isomorphie[2]) aufweist, die die ursprüngliche Aussage als wahr qualifizieren. Hier geht es, wohlgemerkt, nur um den Verfahrenstyp zur Feststellung ontologischer Wahrheitsbehauptungen. Damit bleibt im Einzelfall dennoch häufig viel Spielraum betreffend die Interpretation der objektivierten Abbildungs- und Messergebnisse. Der ontologische Wahrheitswert ist im Ergebnis gleichwohl, wenn auch nur in praktischer Hinsicht, d.h. bei Einigung über die jeweils konkrete Methode seiner Feststellung, strikt zweiwertig.

  • Psychologische Wahrheit: Behauptungen dieser Art betreffen alle Äußerungen von Menschen, die sie nur im eigenen Namen, d.h. in der Ich-Form (grammatisch: in der Form der 1. Person Singular) aussagen können. Dies betrifft alle Aussagen über das subjektiv-individuelle Wollen, Meinen, Fühlen und Denken. Die Feststellung der Wahrheit solcher Aussagen ist notorisch schwierig. Dennoch sind alle Menschen aller Kulturen normalerweise in der Lage, auch solche Aussagen zu beurteilen. Ihr Kriterium ist hier der Grad der Aufrichtigkeit der aussagenden Person. Der psychologische Wahrheitswert ist daher n-wertig, d.h. er kann nur als Erfüllungsgrad auf einer Skala z.B. der Aufrichtigkeit oder Ähnlichem angegeben werden.

  • Normative Wahrheit: Der Begriff der normativen Wahrheit wirft, genau genommen, zwei verschiedene Fragen auf: a) Ob eine bestimmte Norm 'gilt', d.h. letztlich, ob es sie überhaupt gibt (Geltungswahrheit), und b) ob ein bestimmter Sachverhalt unter eine existierende Norm fällt oder nicht (Subsumtionswahrheit). Zu a): Wenn beispielsweise eine private Person behauptet, sie habe ein Gesetz verabschiedet, so ist diese Aussage unwahr: Privatpersonen haben keine Autorität zum Erlass von Gesetzen. Die behauptete Norm ist folglich nicht zustande gekommen und die Behauptung ihrer Existenz unwahr. Aber selbst bei Einhaltung der anerkannten Verfahrensregeln zum Erlass von Rechtsnormen hängt die normative Geltung je nach Theorieansatz obendrein von materialen Übereinstimmungen mit höherrangigen Normen oder gar außerrechtlichen Grundsätzen ab. Zu b): Wenn jemand einer anderen Person hinsichtlich ihres grundsätzlich unstrittigen Verhaltens unterstellt, sie habe eine Straftat begangen, so ist dies eine Frage der Subsumtionswahrheit, denn weder der zugrunde liegende Sachverhalt noch die Geltung der Verbotsnorm wird bestritten. Auch hier gilt der Richterspruch, sobald er Rechtskraft erlangt hat, nicht nur juristisch, sondern insbesondere sozial als Feststellung der diesbezüglichen Wahrheit. — Der Wahrheitswert normativer Aussagen ist in beiden Varianten somit ebenfalls strikt zweiwertig, weil sich sozialer Frieden sonst nicht herstellen lässt.

  • Transzendentale Wahrheit: Wer sich zum Beweis der Wahrheit einer Aussage auf religiöse Offenbarungen, objektivierte persönliche Intuition, über- oder außerirdische Mächte oder andere Formen spiritueller Macht beruft, tut dies in der Regel nicht durch Berufung auf eine der anderen vorgenannten Methoden des Wahrheitsbeweises. Sie oder er macht vielmehr die eigene individuelle oder Gruppenautorität als Letztbegründung für die fragliche Aussage geltend. Dieser Wahrheitsbeweis ist folglich ein sehr kurzer und recht autoritärer, denn er kennt keine kommunikative Aushandlung der Methode zur Ermittlung letzter Wahrheit. Die Letztbegründung wird einfach gesetzt, und damit Schluss. Wir kennen diese Art der Beweisführung aus allen religiösen Diskursen. Der Wahrheitswert transzendentaler Aussagen ist am Ende der Begründungskette immer zweiwertig, und zwar in einem besonders engen Sinne: Solche Begründungen laufen nämlich immer auf die apodiktische Existenzbehauptung jener ersten transzendentalen Autorität hinaus, die die Grundlage des konkreten Streitgegenstandes sein soll.

Prof. Tasos Zembylas (Wien) wies mich darauf hin, dass im Alltag häufig die sprachlichen und epistemischen Akte — also die Beschreibung von Beobachtungen und Situationen, Ableitungen sowie die Behauptung von Relationen, Begründungen, Beweise und natürlich die Kritik an anderen Argumentationen —, die zur Ermittlung von Wahrheit führen, zusammenhängen. Bereits Ludwik Fleck sprach in diesem Zusammenhang in den 1930er Jahren von "Denkstilen". Wir sollten deshalb von einer holistischen Sicht auf die Art und Weise der Ermittlung von Wahrheit ausgehen. Die Menschen verfügen jedoch nur in geringem Umfange über 'ihren' Denkstil. Er ist weitgehend das Produkt ihrer sozialen Umgebung und Sozialisation. Denkstile bilden und erhalten sich also als kollektive Konzepte, ähnlich wir der 'Zeitgeist' bei Hegel, die 'Ideologie' bei Marx, die 'absolute presuppositions' bei Collingwood, das 'Paradigma' bei Kuhn, die 'Episteme' bei Foucault und der 'Habitus' bei Bourdieu, auch wenn deren Begriffe theoretisch etwas anders eingebettet sind als der Fleck'sche 'Denkstil'. Freilich ist es eine der ältesten Fragen der Philosophie überhaupt, ob sich tatsächliche Zustände der Welt objektiv feststellen lassen, oder ob es sich hier immer nur um eine vom menschlichen Subjekt (Kant) oder von kulturellen bzw. epistemologischen Parametern (Fleck, Kuhn) abhängige Festsetzung handelt. Diese Frage bleibt hier unbeantwortet.

Die vorstehende Unterscheidung verschiedener Typen von Wahrheitsbehauptungen kann auch in unerquicklichen Diskussionen helfen, etwas Klarheit in die jeweiligen Streitgegenstände zu bringen. Ich habe gleichwohl keine große Hoffnung, dass sich massive Interessensgegensätze, die blanke Unvernunft oder moralisch grob abstoßendes Verhalten durch eine Diskussion über die Wahrheit der dabei verwendeten Behauptungen entschärfen lassen. Aber vielleicht lässt sich die Intensität solcher Auseinandersetzungen zumindest mildern, indem man sie – unter anderem – durch Beachtung der sehr verschiedenen Aussagearten versachlicht und damit einem ruhigeren Urteil zugänglich macht.(ws)

(Wolfgang Sohst ist Autor auf ResearchGate. Seine Aufsätze zur Metapyhsik und Sozialphilosophie finden Sie hier.)

Fußnoten:

[1] Der bekannte Gödelsche Unvollständigkeitssatz besagt, dass es an den logischen ‚Rändern‘ formaler Aussagensysteme unüberwindliche Unentscheidbarkeiten gibt, die folglich die Anerkennung eines dritten Wahrheitswertes, nämlich jenen der Unentschiedenheit, erzwingen. Diese praktisch aber sehr selten relevante Ausnahme ändert jedoch nichts an der weitgehenden Zweiwertigkeit der Wahrheit formaler Aussagen. - Eine gewisse Erweiterung bringt lediglich die sog. fuzzy logic mit sich: Sie ermittelt die Annäherung an einen gesuchten Zustand und liefert deshalb nur einen Wahrscheinlichkeitswert der formalen Wahrheit.

[2] Der frühe Wittgenstein hat in seinem Tractatus logico-philosophicus diesen Wahrheitsbegriff vertreten, ist aber später in seinen Philosophischen Untersuchungen hiervor abgegangen und nahm die Möglichkeit einer Behauptung ontologischer Wahrheit weitgehend zurück.

Zurück