Identitätswahn contra Menschenrechte

Carl Schmitt und die Menschenrechte

Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch (Brecht über den Faschismus)

Der Missbrauch kollektiver Identität

Der nationalistische Identitätswahn wird insbesondere in autoritären Staaten wie Russland und China gepflegt. Er ist eine Bedrohung für den Weltfrieden. Denn die Führungskader solcher Staaten rechtfertigen jegliche Art von Aggression mit dem Hinweis auf ihre Identitätsnarrative. Sie betreiben unter ihrem Deckmantel eine imperialistische Gewaltpolitik, die derjenigen der europäischen Nationalstaaten seit der Französischen Revolution bis Hitlerdeutschland um nichts nachsteht. Der eigentliche Zweck der Pflege solcher aggressiver Identitäten ist freilich ein ganz anderer: Es geht dabei um die Befestigung der Vorteile von Machteliten, sonst nichts. Solche nationalen Selbstbeschreibungen sind auch mit dem Konzept der Allgemeinen Menschenrechte unvereinbar. Im Folgenden möchte ich den ideengeschichtlichen Zusammenhang zwischen zwei modernen Fassungen beider Richtungen aufzeigen, nämlich zwischen dem faschistischen Menschenbild von Carl Schmitt und der modernen Konzeption der Menschenrechte, wie sie in vielen Dokumenten seit Jahrzehnten völkerrechtlich verbrieft ist.

Das Gift der Worte

Der oben abgebildete Carl Schmitt war ein weltweit einflussreicher deutscher Rechtsphilosoph und ein in der Wolle gefärbter Faschist. Er ging im Laufe der 1930er Jahre wegen seiner provokanten Thesen sogar den Nazis auf die Nerven, obwohl er schon früh der NSDAP beigetreten war und eifrig das Führerprinzip propagierte. Zwei seiner Äußerungen erfreuen sich bis in die Gegenwart einer verdächtigen Berühmtheit und beschäftigen nach wie vor weltweit die politische Philosophie. In seinem Buch Der Begriff des Politischen (2. Auflage 1932, 7. Auflage 1963) sagt er:

"Die spezifisch politische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind." (ebd., S. 26)

Im weiteren Text dort führt er aus, warum ein Volk oder Staat vor allem einen Feind haben müsse, um nicht zu zerfallen. Man beachte, dass Schmitt seine Freund-Feind-Unterscheidung nur auf große Kollektive, also Völker oder Staaten, insgesamt anwendet. Die Meinungen und die Gefühle der davon betroffenen einzelnen Personen erklärt er ausdrücklich für irrelevant. Carl Schmitt kann man deshalb mit Fug und Recht als den wortmächtigsten Vertreter des modernen, aggressiven Identitätswahns bezeichnen, definiert durch die Bezeichnung eines kollektiven Ur-Feindes.

In einem weiteren Buch mit dem Titel Politische Theologie (2. Auflage 1934, 11. Auflage 2021) bestimmt er gleich im ersten Satz den Begriff des Souveräns, passgenau zu seiner Feindbildpflege im erstgenannten Buch:

"Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet." (ebd., S. 13)

Souverän ist laut Schmitt also nicht etwa die demokratische Legislative eines Staates. Für solche Auffassungen hatte Schmitt nur Verachtung übrig. Der 'wirkliche' Souverän ist für ihn ausschließlich der Willkürherrscher, der 'Führer'. Das ist derjenige, der nach Belieben alles Recht außer Kraft setzen und damit den rechtlosen Ausnahmezustand erklären kann. Beide Sätze ergeben zusammen das perfekte Rezept für jede Art von Despotie und ihr Führungspersonal, ihre Bevölkerung nach Belieben für ihre eigenen Zwecke der Bereicherung und der Machtvervollkommung zu missbrauchen.

Nun könnte man meinen, dass solche kruden Auffassungen in eine Zwischenkriegszeit des vorangehenden Jahrhunderts gehören, wo sich auf den Straßen deutscher Großstädte Nazis und Kommunisten gegenseitig verprügelten. Doch weit gefehlt. Es gehört zu den erstaunlichsten Entwicklungen der gegenwärtigen weltweiten politischen Philosophie, dass die Schmitt'schen Slogans sowohl von identitären Rechtsradikalen als auch von 'links' zu verortenden, so genannten 'radikalen Demokraten' eifrig diskutiert und goutiert werden. So schreibt der eher links einzuordnende Slavoj Žižek in seinem Buch Die politische Suspension des Ethischen (2005):

"Man sollte die Demokratie in diesem Sinne problematisieren: Warum muß die Linke immer und unbedingt die formalen demokratischen „Spielregeln“ respektieren? Warum sollte sie nicht, zumindest unter bestimmten Umständen, die Legitimität des Ergebnisses eines formellen demokratischen Vorgangs in Frage stellen?" (ebd., S. 169)

Soviel zum politischen Selbstverständnis eines aktuellen, sehr populären 'radikalen Demokraten'. Die Frage ist allerdings, wie man solchen Extremismen begegnen und sie unschädlich machen kann. Ich denke, dass die moderne Idee der Menschenrechte dazu grundsätzlich taugt, auch wenn sie in Gestalt ihrer völkerrechtlichen Implementierung einige schwere Webfehler aufweist.

Die Idee der Menschenrechte als Gegengift

Nach dem 2. Weltkrieg hatten die großen Staaten der Welt erst einmal die Nase voll von den unendlichen Zerstörungen und dem menschlichen Leid zweier Weltkriege. Sie brachten ein geschichtlich beispielloses Ausmaß an Grausamkeit und rücksichtsloser Vernichtung über die Menschen. Folglich wurde, neben anderen völkerrechtlichen Maßnahmen der neu gegründeten UNO, im Jahr 1948 die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" verabschiedet. Ihr folgten zahlreiche weitere, inhaltlich ähnliche Abkommen, unter anderem die "Europäische Grundrechtscharta", die im Jahr 2000 verabschiedet wurde. Auch der islamische Kulturraum verabschiedete im Jahre 1981 und 1990 zwei Allgemeine Menschenrechtserklärungen, die wegen ihres impliziten Vorrangs der islamischen Scharia vor den eigentlichen Menschenrechten allerdings umstritten sind.

Das Kernproblem all solcher Bemühungen um den Schutz der Menschen gegen staatliche Gewalt und Ungerechtigkeit ist nun, dass sie entweder nur gesatztes Recht sind und damit so beliebig akzeptiert oder abgelehnt werden können wie jedes Gesetz, oder aber einer anderen, tieferen Begründung bedürfen, die sie nicht recht liefern können. Folglich zeichnen sich alle diese Dokumente durch eine feierliche Sprache aus, meist schon in den Präambeln, die eine essentialistische, d.h. verdreht biologische Letztbegründung ihres Geltungsanspruchs in der Natur des Menschen suggerieren. Eine solche Fundierung der Menschenrechte hat aber keine empirische Grundlage. Man kann Menschen untersuchen, so lange man will; ein Menschenrecht wird man an oder in ihnen nicht finden. Menschenrechte sind kein Wesensmerkmal einzelner Personen. Dieses Problem der fehlenden Letztbegründung der Menschenrechte wirkt sich auch politisch aus. Abgesehen davon, dass mehrere Staaten bis heute nicht einmal die UNO-Menschenrechtscharta unterzeichnet haben, interpretieren sie auch Signatarstaaten wie China und Russland nach Belieben so, dass sie zu ihrer internen politischen Gewalt passen, oder sie ignorieren sie einfach komplett.

Ein weiterer konzeptioneller Fehler der Menschenrechte laut den erwähnten Erklärungen ist es, dass sie deren Begründung auf der individuellen Ebene einzelner Personen anzusiedeln versuchen. Dort ist eine solche Begründung aber wie gesagt nicht zu finden. Es bleibt bei einem letztlich begründungslosen normativen Postulat. Bildet man nun die moralisch sehr richtige Intention der Menschenrechtsidee mit ihrer falschen, weil essentialistischen Zentrierung im Individuum auf das Schmitt'sche Identitätsdogma mit seiner ebenfalls falschen Zentrierung nur auf das jeweilige Identitätskollektiv ab, so zeigt sich im Schnittpunkt dieser beiden vollkommen konträren politischen Ideen eine mögliche Lösung für das Begründungsproblem, das beide haben.

Die 'Goldene Regel' als Rettungsring

Hierzu müssen wir allerdings noch auf einen dritten Grundsatz Bezug nehmen, der zum Glück nicht moralischer Natur ist. Er darf dafür aber als anthropologische Konstante gelten, weil er weltweit kulturunabhängig und über alle Zeiten hinweg gilt. Dies ist die so genannten 'Goldene Regel'. Sie besagt: "Behandle andere Menschen so, wie du selbst behandelt werden möchtest." Statt Moral zu predigen ist die Goldene Regel spieltheoretisch begründet, was sie sehr stark macht. Ein sich durchschnittlich stark fühlendes Mitglied eines beliebigen Kollektivs hat die größten Erfolgschancen im Leben, wenn es diese Regel beachtet. Aus der Beachtung der Goldenen Regel folgt aber noch ein Weiteres für das gesamte Kollektiv, in dem dies gilt. Ein solches Kollektiv wird deutlich stabiler sein als ein Gemeinwesen, in dem viele Mitglieder rücksichtslos nur um die eigene Vorteilsmaximierung kämpfen. Die Wirkung der Goldenen Regel reicht aber noch weiter. Ein Kollektiv, das sie beachtet, wird sie erfolgreich auch gegenüber benachbarten Kollektiven (Staaten, Völkern, Ländern, subnationalen Gruppen, aber auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften) anwenden.

Damit gewinnen wir sowohl die Umkehrung des Schmitt'schen Dogmas, die die Feindschaft als Identitätskriterium favorisiert, als auch eine neue Begründung der Menschenrechte. Der Kern der Menschenrechte, nämlich das Prinzip der individuellen Menschenwürde, lautet in einer etwas anderen Formulierung, die aber inhaltsgleich zum Begriff der Menschenwürde ist und nur auf die ohnehin falsche Essentialisierung des Würdebegriffs verzichtet: "Jede einzelne Person soll sein", d.h. sie soll existieren und darf deshalb nicht um ihren Status als Person gebracht werden. Wenn dies unter Anwendung der Goldenen Regel aber für alle Personen der Welt gilt, wird aus dem Satz die allgemein Forderung:

"Wir alle sollen sein."

Dies wiederum stellt den Kern der Menschenrechte und damit alle aus ihr folgenden weiteren menschenrechtlichen Forderungen auf eine ganz andere, nicht mehr essentialistische Grundlage. Nunmehr ist dies eine kollektiv geltende Norm, die aber bis auf das Individuum hinunter begründet ist, und zwar nicht moralisch, sondern empirisch: Wenn dieser Satz gilt, wird es allen Menschen wahrscheinlich besser gehen als wenn der Satz nicht gilt.

Damit hätten wir gleich zwei Missstände repariert. Zum einen wird damit der giftige politische Einfluss eines Carl Schmitt und seiner Epigonen entschärft. Zum anderen aber erhält auch die Idee der Menschenrechte eine neue und deutlich haltbarere Letztbegründung als jene, die sich in den Präambeln feierlicher internationaler Abkommen finden. Es geht um uns alle, und zwar gemeinsam. Das lehrt uns die Goldene Regel schon seit vielen tausend Jahren. (ws)

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