Die wertenden Gefühle. Die Moral.

Datum: 14.07.2013 (20:00:00–23:00:00)

Ort: Licht & Musik, Merseburger Str. 3, 10823 Berlin

Über die subjektiven Geltungsbedingungen moralischer Wertungen.

 

Gefühl und Moral haben ein prekäres Verhältnis zueinander.
"Wo Scham ist, da ist Ehre." Oder doch eher Empörung?

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein müssen, damit eine moralische Wertung diskursive Geltung beanspruchen kann, oder damit sich ihre Geltungsintensität rational begründbar erhöht? Diese Frage stellt sich vor allem in Anbetracht der meist im deutlich negativen Gefühlsspektrum angesiedelten moralischen Äußerungen: Empörung und (seltener) Scham sind die Pole der affektiven Skala, auf der moralische Urteile und Ansprüche formuliert werden.

Die abendländische Philosophie stellt schon seit ihren antiken Anfängen die Frage nach den Kriterien eines richtiges Urteils, und zwar sowohl des sachlich als auch des moralisch richtigen. Beide Urteilsarten, also das sachliche und das moralische, haben eine sehr unterschiedliche Struktur. Das sachliche Urteil wurde einerseits im Rahmen der Logik untersucht und soll deren Bedingungen genügen. Ein zweiter Strang der Geltungsvoraussetzungen sachlich wahrer Urteile beschäftigt sich mit der erkenntnistheoretischen Frage, wie die Beziehung eines solchen Urteils zu seinem außersprachlichen Gegenstand beschaffen sein muss, damit eine Aussage nicht nur richtig, sondern auch wahr ist. Parallel dazu waren, ebenfalls seit den Anfängen der Philosophie, allerdings auch moralische Urteile ständiger Gegenstand der Reflexion. Sie wurden vor allem daraufhin untersucht, ob oder wie sich aus ihnen auf induktivem Wege eine allgemeine Theorie oder Essenz des richtigen bzw. guten Verhaltens und Lebens ableiten lässt. Dieses Bemühen bildet im Wesentlichen den Gegenstand der Ethik.

Aus historich bisher nicht erklärten Gründen wurde bei all diesen Bemühungen jedoch eine dritte Frageperspektive vollkommen vergessen, die sich in gewisser Weise aus einer Kombination der ersten und der zweiten Perspektive zusammensetzt. Diese dritte Perspektive fragt nach den affektiven Geltungsbedingungen wertender Urteile, d.h. nach den Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit wertende Urteile überhaupt einen Anspruch auf diskursive Geltung erheben können bzw. wann eine höhere Wahrscheinlichkeit ihrer diskursiven Wirkung besteht.

Grundlage des in dem Vortrag entwickelten Arguments ist deshalb eine Untersuchung jenes (kulturinvarianten) Zusammenhanges zwischen moralischem Urteil und wertendem Gefühl in der sozialen Interaktion. In dem Vortrag werden die beiden wichtigsten der subjektiven Geltungsbedingungen für moralische Wertungen besprochen, nämlich a) die Aufrichtigkeit und b) eine positive Einstellung des moralisch Auftretenden gegenüber seiner diskursiven Umwelt.

Der Vortragstext kann hier heruntergeladen werden.
(C) 2013 Wolfgang Sohst. Alle Rechte beim Autor.

Wolfgang Sohst
Wolfgang Sohst
ist Gründer des xenomoi Verlages, Berlin, und freischaffender Philosoph.

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